Die Verhinderungspflege ist eine wertvolle Unterstützung für pflegende Angehörige.
Möchten Sie in den Urlaub fahren, haben Sie einen beruflichen Termin oder sind Sie aus einem anderen Grund für einige Zeit verhindert? In solchen Fällen können Sie Verhinderungspflege beantragen.
Die Pflege eines Angehörigen ist eine anspruchsvolle Aufgabe, die viel Zeit und Energie fordert. Oftmals übernehmen pflegende Angehörige diese Verantwortung und leisten dabei einen unschätzbaren Beitrag zur Unterstützung ihrer Liebsten. Die Verhinderungspflege ermöglicht es Ihnen, eine zeitlich begrenzte Auszeit von der Pflege zu nehmen – dabei ist Ihr Angehöriger trotzdem jederzeit gut versorgt.
Verhinderungspflege, auch Ersatzpflege, Entlastungspflege oder Urlaubs-/Krankenvertretung genannt, ist eine zeitlich begrenzte Pflegeleistung. Sie ermöglicht es pflegenden Angehörigen, ihre Pflegetätigkeit für eine gewisse Zeit ruhen zu lassen. Kommt es zu Fehlzeiten, beispielsweise aufgrund von Krankheit oder Urlaub, übernimmt ein ambulanter Pflegedienst, ein Verwandter, eine Einzelpflegekraft oder ein ehrenamtlich Pflegender die tägliche Betreuung der pflegebedürftigen Person.
Die Kosten für die Verhinderungspflege übernimmt Ihre Pflegeversicherung. In Höhe von maximal 1.612 Euro im Jahr erhalten Sie für maximal sechs Wochen beziehungsweise 42 Tage pro Kalenderjahr einen Zuschuss für die Ersatzpflege. Die Leistungen umfassen sowohl die Kosten für die Ersatzpflege als auch für Unterkunft und Verpflegung, sofern diese anfallen.
Allerdings spielt es eine Rolle, ob ein Angehöriger oder eine andere Person beziehungsweise ein ambulanter Pflegedienst die Betreuung übernimmt: Hilft ein Familienmitglied ersten oder zweiten Grades aus, erhalten Sie das maximal 1,5-fache des regulären Pflegegeldes als Zuschuss.
Beauftragen Sie hingegen einen ambulanten Pflegedienst mit der Ersatzpflege, können Sie die Rechnungen bei der Pflegekasse einreichen, um einen Zuschuss zu erhalten. Ein Pflegedienst unterstützt Sie unter anderem mit den folgenden Leistungen:
Möchten Sie Verhinderungspflege in Anspruch nehmen, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Die pflegebedürftige Person muss mindestens Pflegegrad 2 haben und damit einen Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung besitzen. Zudem muss die Pflege im häuslichen Umfeld erfolgen.
In der Regel sollten Sie den Antrag auf Verhinderungspflege mindestens zwei Wochen vor dem gewünschten Zeitraum stellen. Dies gibt der Pflegekasse genügend Zeit, um die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen und Ihnen, die Ersatzpflege zu organisieren.
Die Gründe, warum Sie Verhinderungspflege beantragen, spielen keine Rolle. Meist wünschen sich die pflegenden Angehörigen die Möglichkeit, wieder Kraft zu tanken, beispielsweise während eines Urlaubs. Doch auch Krankenhausaufenthalte sind ein häufiger Grund, warum pflegende Angehörige Verhinderungspflege beantragen.
Die Auswahl der Ersatzpflegeperson liegt in der Verantwortung des pflegebedürftigen Menschen oder des pflegenden Angehörigen. Wählen Sie jemanden, dem Sie vertrauen und der in der Lage ist, die erforderliche Pflege und Betreuung zu gewährleisten.
Übernimmt ein Angehöriger die Ersatzpflege, sollten Sie im Voraus klären, ob dieser über ausreichende pflegerische Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt. Gegebenenfalls kann es sinnvoll sein, eine Schulung durch einen professionellen Pflegedienst in Anspruch zu nehmen.
Während der Verhinderungspflege ist eine
gute Kommunikation zwischen dem Pflegenden, der Ersatzpflegeperson und der pflegebedürftigen Person von großer Bedeutung. Sie sollten alle relevanten
Informationen über Gesundheitszustand, Medikamente, Gewohnheiten und Vorlieben mit dem Pflegedienst oder der Ersatzpflegeperson sorgfältig durchsprechen, um eine kontinuierliche und angemessene Versorgung zu gewährleisten.
Die Verhinderungspflege bietet pflegenden Angehörigen eine Auszeit von ihrer Pflegetätigkeit. Dies ermöglicht es ihnen, neue Energie zu tanken, eigene Bedürfnisse zu erfüllen oder sich um andere wichtige Angelegenheiten zu kümmern. Eine regelmäßige Erholungspause kann dazu beitragen, Überlastung und Burnout zu verhindern.
Darüber hinaus profitiert auch die pflegebedürftige Person von der Verhinderungspflege. Durch die zeitweise Betreuung durch eine andere Person schaffen Sie Abwechslung im Pflegealltag. Der Pflegebedürftige kann neue Kontakte knüpfen und neue Perspektiven kennenlernen.
Wie die Verhinderungspflege kann auch die Kurzzeitpflege helfen, die Abwesenheit eines pflegenden Angehörigen zu überbrücken. Allerdings erfolgt die Pflege im Falle der Kurzzeitpflege nicht im häuslichen Umfeld, sondern in einer Pflegeeinrichtung. Es handelt sich also um einen stationären Aufenthalt.
Einen Anspruch auf Kurzzeitpflege haben Sie ab Pflegegrad 2. Pro Jahr stehen Ihnen 1.714 Euro für maximal acht Wochen (56 Tage) zu. Kurzzeitpflege eignet sich insbesondere dann, wenn sich der Gesundheitszustand der pflegebedürftigen Person unerwartet verschlechtert oder wenn aus einem anderen Grund eine intensive Betreuung erforderlich ist, beispielsweise nach einem Schlaganfall. Tatsächlich haben Sie die Möglichkeit, Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zu kombinieren. Dank dieser Kombination erhalten Sie oftmals einen höheren Zuschuss für einen insgesamt längeren Zeitraum.
Sie haben Fragen zur Verhinderungspflege oder möchten wissen, wie Sie Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege kombinieren können?
Gerne beraten wir Sie zu all Ihren Fragen.
Tagespflege Riesa
Seniorengarten anke reinländer
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