Dokumentation - Pflegegrad

DOKUMENTATION PFLEGE




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Dokumentation Pflege -Ein Pflegetagebuch:

Wie Sie Ihren Pflegebedarf dokumentieren


Dokumentation Pflege. Die Entscheidung, welche Leistungen die Pflegebedürftigen von ihrer Pflegekasse erhalten, hängt vom persönlichen Unterstützungsbedarf des Einzelnen ab.


Bei einer Pflegebegutachtung untersucht ein Gutachter die Pflegesituation in der Wohnung der Person. Ein Pflegetagebuch ist ein geeignetes Mittel, um den Pflegebedarf zu dokumentieren. Es hilft sowohl der pflegebedürftigen Person und ihren Familienangehörigen als auch der Pflegekraft, eine realistische Einschätzung vorzunehmen.


Daher kann ein Pflegetagebuch die Einschätzung des Gutachters positiv beeinflussen und so die Chancen auf eine angemessene Pflegestufe erhöhen.


tagespflege-reinlaender.de informiert Sie ausführlich über die Ziele und den Nutzen eines Pflegetagebuchs, erklärt, wie Sie Ihre täglichen Aktivitäten dokumentieren und bietet Ihnen eine Vorlage für Ihr eigenes Pflegetagebuch.

Wichtiger Hinweis

Wie der Name verrät, wurde das „Pflegetagebuch“ ursprünglich eingeführt, um den täglichen Zeitaufwand für die Pflege eines Hilfsbedürftigen schriftlich zu dokumentieren und um Menschen dabei zu helfen, die Zeit, die sie für die Pflege anderer aufwenden, festzuhalten.


Vor Inkrafttreten des Pflegestärkungsgesetzes II erfolgte die Einstufung in Pflegestufen auf der Grundlage der Pflegezeit (gemessen in Pflegeminuten). Seit der Einführung der Pflegestufen am 1. Januar 2017 werden pflegebedürftige Menschen nun nach ihrer Fähigkeit beurteilt, in verschiedenen Lebensbereichen selbstständig zu leben.


Es ist daher wichtig, dass Sie Ihre Fortschritte anhand des aktuellen Bewertungssystems festhalten. Andererseits ist ein Tagebuch, in dem die Zeit, die Sie mit der Pflege eines geliebten Menschen verbringen, nicht erfasst wird, nicht wirklich nützlich.

Pflegetagebuch - Dokumentation

Dokumentation Pflege - Pflegetagebuch: Definition


In einem Pflegetagebuch können Sie festhalten, wo im Alltag pflegebedürftige Menschen die Hilfe ihrer Familienangehörigen oder anderer Pflegepersonen benötigen.


Sie dokumentieren den tatsächlichen Unterstützungsbedarf des pflegebedürftigen Versicherten. Ein Pflegeprotokoll hilft sowohl dem Patienten als auch der Pflegekraft, sich gegenseitig besser zu verstehen.


Außerdem hilft es dem Gutachter, den Grad der Selbstständigkeit eines hilfsbedürftigen Patienten realistisch einzuschätzen.

Info

Der Begriff der "Pflegebedürftigkeit"

Am 1. Januar 2017 wurde der Begriff "Pflegebedürftigkeit" neu definiert. Im SGB XI ist gesetzlich festgelegt, wann eine Person als "bedürftig" gilt und nach welchen Kriterien dies zu beurteilen ist.



Als versicherungsbedürftig gelten Personen, deren Selbstständigkeit nach den derzeitigen Beurteilungskriterien eingeschränkt ist und die für einen voraussichtlichen Zeitraum von sechs Monaten oder länger auf die Hilfe von Familienangehörigen oder anderen Personen angewiesen sind.

Pflegetagebuch

Inhalte eines Pflegetagebuch


Informationen über die Pflegesituation und die beteiligten Personen werden in einem Pflegetagebuch festgehalten. Ein Pflegeprotokoll besteht aus einer Liste von Fragen, die auf den aktuellen Beurteilungsrichtlinien basieren.


Das Begutachtungssystem zur Beurteilung des Grades der Pflegebedürftigkeit ist gesetzlich geregelt (SGB XI).



Auf Grundlage der neuen Begutachtungsrichtlinien, beinhaltet das aktuelle Pflegetagebuch 6 Fragen:



  • 1. Mobilität: Wie selbstständig kann eine bestimmte Körperhaltung eingenommen und ohne Hilfe verändert werden?


  • 2. Räumliche und zeitliche Orientierung: Inwieweit fehlt es der Person an diesen kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten? Kann die Person selbständig kommunizieren und Entscheidungen treffen?


  • 3. Verhaltensweisen und psychologische Probleme: Wie oft verhält sich der Patient aggressiv oder ängstlich? Brauchen sie Hilfe?


  • 4. Selbstversorgung: Wie viel Hilfe wird für die tägliche Körperpflege oder Nahrungsaufnahme benötigt?


  • 5. Bewältigung von und Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen: Welche Unterstützung braucht der Kandidat im Umgang mit Krankheiten oder Therapien, z.B. bei der Medikamenteneinnahme oder Wundversorgung? Wie häufig wird die Hilfe in Anspruch genommen?


  • 6. Wie selbstständig kann der Tagesablauf gestaltet werden, um den Alltag und die sozialen Kontakte zu gestalten? Ist die Person in der Lage, ihre eigene Kontaktliste selbständig zu pflegen?

Info

Änderungen der Begutachtungsrichtlinien

Mit dem neuen Pflegestärkungsgesetz, das 2017 in Kraft getreten ist, wurde auch ein neues Begutachtungsverfahren eingeführt, das sogenannte NBA. Seitdem beurteilen die Experten des Medizinischen Dienstes (MD) bzw. des MEDICPROF (für Privatversicherte) anhand von sechs Kriterien, ob ein hilfe- und unterstützungsbedürftiger Mensch tatsächlich noch in der Lage ist, sich selbst zu versorgen.


Heutzutage kommt es nicht mehr nur auf die Anzahl der Pflegestunden an, sondern auf die körperlichen, geistigen und kognitiven Beeinträchtigungen, die für die Einstufung in eine hohe oder niedrige Pflegestufe entscheidend sind.

 

Pflegetagebuch - Änderungen der Begutachtung

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