Pflegeprozess umsetzen
PFLEGEGELD PFLEGEGRAD 1
Überlegen Sie, ob Ihnen Pflegegeld Pflegegrad 1 zusteht? Wir prüfen Ihre Situation und begleiten Sie während des gesamten Prozesses der Pflege und Umsetzung.
- Sichere Ratschläge: Kompetente Beratung als Pflegedienst und Tagespflege dank 20 Jahren Erfahrung
- Klärung aller Fragen: Persönlicher und schneller Kontakt vor Ort oder telefonisch
- Erfahrene Pflegekräfte mit über 20 Jahren Erfahrung
- Top bewerteter Pflegedienst, Tagespflege sowie Senioren WG

Wir sind vernetzt
Pflegegeld Pflegegrad 1: Definition und Voraussetzungen
Sie wünschen sich Unterstützung bei der Pflege eines Angehörigen? Oder sind Sie selbst pflegebedürftig und wünschen sich Hilfe, um Ihren Alltag besser zu meistern?
In diesem Fall sollten Sie einen Pflegegrad beantragen. Der Pflegegrad bestimmt, welche Leistungen Ihnen zustehen. Sind Sie körperlich und geistig noch fit, erhalten Sie höchstwahrscheinlich Pflegegrad 1.
Das bedeutet, es liegt eine „geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ vor: Sie kommen im Alltag gut zurecht und benötigen lediglich Unterstützung bei kleineren Aufgaben, zum Beispiel beim Kochen, Einkaufen oder Putzen.
Ihre Situation
- Hält Sie Zeitmangel davon ab, sich umfangreich über den Pflegegrad zu informieren?
- Sie möchten sich rechtlich absichern?
- Sie möchten keine Kosten riskieren?
Ihre Vorteile im Überblick
- Zeitersparnis: Wir konzentrieren uns auf unser Fachkompetenz und unsere Kernkompetenz
- Kostenersparnis: unsere Mitarbeiter kalkulieren und beraten Sie hinsichtlich eines möglichen Pflegegrades und berücksichtigen die Kosten
- Unverbindliche Anfrage
Anke Reinländer
Pflegedienst und Tagespflege
Meinungen unserer Kunden
Pflege Erstberatung
Schnelle Prüfung und Einschätzung & nützliche Handlungsempfehlungen.
Wir rufen Sie an und ermitteln Ihre Möglichkeiten.
Pflegeleitung, Anke Reinländer
Wir haben mehr als 20 Jahre Erfahrung
in der Tagespflege, Pflegedienst und Senioren WG.
Wir bieten zahlreiche Serviceleistungen für Interessierte in unserer Senioren WG.
Soziale Interaktion: Unsere Tagespflege bietet älteren Menschen die Möglichkeit, soziale Interaktionen mit anderen Senioren und Betreuern zu haben
Sicherheit: In einer Tagespflege werden Senioren in einer sicheren Umgebung betreut, die auf ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist. Kreativität durch innovative Ausstattungskonzepte
Betreuung und Unterstützung: In einer Tagespflege können Senioren eine individuelle Betreuung und Unterstützung erhalten
Zugang zu medizinischer Versorgung: Eine Tagespflege kann Senioren auch den Zugang zu medizinischer Versorgung erleichtern
Entlastung der Familienangehörigen: Eine Tagespflege kann den Druck auf Familienangehörige reduzieren
Gemeinschaftsgefühl: Eine Tagespflege bietet Senioren die Möglichkeit, sich als Teil einer Gemeinschaft zu fühlen und soziale Kontakte zu knüpfen
Abwechslung und Aktivitäten: Eine Tagespflege bietet Senioren die Möglichkeit, an Aktivitäten wie Yoga, Musiktherapie, Handwerk und kulturellen Veranstaltungen teilzunehmen
Kostenersparnis: Eine Tagespflege kann im Vergleich zu einer vollzeitigen Betreuung durch eine Pflegekraft oder in einem Pflegeheim eine kostengünstigere Option sein
Kriterien für die Pflegebegutachtung für Pflegegeld – Pflegegrad 1
Um Pflegegeld beziehungsweise einen Pflegegrad zu erhalten, müssen Sie bei Ihrer Pflegekasse einen entsprechenden Antrag stellen. Nach Eingang Ihres Antrags entsendet die Versicherung einen Gutachter, der den Grad Ihrer Pflegebedürftigkeit nach § 15 SGB XI ermittelt.
Relevant sind die folgenden Kriterien, für die jeweils Punkte vergeben werden:
- Mobilität
- kognitive und kommunikative Fähigkeiten
- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
- Selbstversorgung
- Bewältigung und Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
- Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte
Voraussetzung für Pflegegrad 1 ist, dass Sie zwischen 12,5 und 27 Punkten erhalten.
Unser Tipp:
Dokumentieren Sie Ihren Pflegebedarf in einem Pflegetagebuch, um Ihren Unterstützungsbedarf zu verdeutlichen.
Pflegegeld und Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 1
Eins vorweg: Auf Pflegegeld haben Sie mit Pflegegrad 1 noch keinen Anspruch.
Dennoch erhalten Sie gewisse Zuschüsse. Beispielsweise den Entlastungsbetrag in Höhe von 125 EUR pro Monat. Des Weiteren haben Sie nach § 7a SGB XI Anspruch auf eine umfangreiche Pflegeberatung, beispielsweise durch den Sozialverband VdK Deutschland e. V.
Die folgende Tabelle zeigt Ihnen, welche Leistungen (Pflegesachleistungen, Pflegegeld etc.) Ihnen mit Pflegegrad 1 zustehen:

Nummer | Leistung | Anspruch |
---|---|---|
1 | Pflegegeld | - |
2 | Pflegesachleistungen | - |
3 | Entlastungsbetrag | 125 EUR/Monat |
4 | Kurzzeitpflege | - |
5 | Verhinderungspflege | - |
6 | Tages- und Nachtpflege | - |
7 | Zuschuss für Wohnraumanpassungen | einmalige Zahlung in Höhe von 4.000 EUR |
8 | Pflegehilfsmittel | 40 EUR/Monat |
9 | Pflegekurse für Angehörige | ja |
10 | Beratung | ja |
11 | Voll- oder teilstationäre Pflege | - |
Tagespflege und Nachtpflege bei Pflegegrad 1
Ein Anspruch auf Tagespflege oder Nachtpflege besteht für Personen mit Pflegegrad 1 nicht. Vielmehr müssen Sie diese Formen der teilstationären Pflege selbst bezahlen.
Obwohl Sie kein Pflegegeld bei Pflegegrad 1 erhalten, gibt es Möglichkeiten, Ihnen den Alltag nachhaltig zu erleichtern. Unter anderem können Sie Ihr Zuhause Ihren individuellen Bedürfnissen entsprechend optimieren. Mit dem Zuschuss für Wohnraumanpassungen können Sie etwa eine barrierefreie Dusche einbauen lassen.
Wohnen Sie in einer ambulant betreuten Wohngruppe, wie unserer Senioren-WG, können Sie außerdem den Wohngruppenzuschlag in Höhe von 214 EUR monatlich beziehen. Gerne beraten wir Sie hierzu. Einen ersten Eindruck von unserer Einrichtung erhalten Sie in unserer Bildergalerie.
Kurzzeitpflege bei Pflegegrad 1
Bei der Kurzzeitpflege handelt es sich um einen vollstationären Aufenthalt in einer Pflegeeinrichtung. Personen mit Pflegegrad 2 und höher können bei längeren Fehlzeiten ihrer pflegenden Angehörigen die Kurzzeitpflege zur Überbrückung nutzen. Personen mit Pflegegrad 1 haben diese Möglichkeit nicht.
Es gibt allerdings eine Ausnahme: Nach einem Krankenhausaufenthalt können Personen ohne Pflegegrad sowie Personen mit Pflegegrad 1 die sogenannte
Überleitungspflege
in Anspruch nehmen. In diesem Fall stehen Ihnen maximal 1.774 EUR von der sozialen
Pflegeversicherung
zu. Mit diesem Geld können Sie Ihre Pflege für höchstens acht Wochen pro Kalenderjahr finanzieren.
Verhinderungspflege bei
Pflegegrad 1
Ist Ihr pflegender Angehöriger zeitweise verhindert und kann Ihre tägliche Betreuung nicht übernehmen, springt die Verhinderungspflege ein. In diesem Fall übernimmt unser ambulanter Pflegedienst die stündliche, tägliche oder wöchentliche Betreuung. Alternativ können Sie eine Einzelpflegekraft, einen ehrenamtlich Pflegenden oder einen Verwandten um Unterstützung bitten.
Personen mit Pflegegrad 1 sind weitestgehend selbstständig.
Daher steht Ihnen mit Pflegegrad 1 ein Zuschuss nicht zu. Sollten Sie sich dennoch Unterstützung wünschen, können Sie den Entlastungsbetrag nutzen, um einen Teil der Kosten für Pflegedienst oder Haushaltshilfe zu decken.

Stehen mir mit Pflegegrad 1 Entlastungsleistungen zu?
Alle Personen mit Pflegegrad 1 bis 5 haben Anspruch auf den sogenannten Entlastungsbetrag. Sofern Sie zu Hause wohnen, erhalten Sie monatlich einen Zuschuss in Höhe von 125 EUR. Mit diesem Geld können Sie unter anderem einen Hausnotruf finanzieren. Alternativ können Sie den Betrag für Ihre Kurzzeit-, Tages- oder Nachtpflege nutzen.
Pflegedienst und Tagespflege
Reinländer GmbH
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FAQ -Häufig gestellte Fragen
Im Folgenden finden Sie häufig gestellte Fragen und die entsprechenden Antworten.
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