Pflegegeld Pflegegrad 1

Pflegeprozess umsetzen

PFLEGEGELD PFLEGEGRAD 1

Überlegen Sie, ob Ihnen Pflegegeld Pflegegrad 1 zusteht? Wir prüfen Ihre Situation und begleiten Sie während des gesamten Prozesses der Pflege und Umsetzung.


  • Sichere Ratschläge: Kompetente Beratung als Pflegedienst und Tagespflege dank 20 Jahren Erfahrung
  • Klärung aller Fragen: Persönlicher und schneller Kontakt vor Ort oder telefonisch
  • Erfahrene Pflegekräfte mit über 20 Jahren Erfahrung
  • Top bewerteter Pflegedienst, Tagespflege sowie Senioren WG


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Pflegegeld Pflegegrad 1

Wir sind vernetzt

Pflegegeld Pflegegrad 1: Definition und Voraussetzungen 

Sie wünschen sich Unterstützung bei der Pflege eines Angehörigen? Oder sind Sie selbst pflegebedürftig und wünschen sich Hilfe, um Ihren Alltag besser zu meistern? 


In diesem Fall sollten Sie einen Pflegegrad beantragen. Der Pflegegrad bestimmt, welche Leistungen Ihnen zustehen. Sind Sie körperlich und geistig noch fit, erhalten Sie höchstwahrscheinlich Pflegegrad 1.


Das bedeutet, es liegt eine „geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ vor: Sie kommen im Alltag gut zurecht und benötigen lediglich Unterstützung bei kleineren Aufgaben, zum Beispiel beim Kochen, Einkaufen oder Putzen.

Ihre Situation


  • Hält Sie Zeitmangel davon ab, sich umfangreich über den Pflegegrad zu informieren?


  • Sie möchten sich rechtlich absichern?


  • Sie möchten keine Kosten riskieren?





Direkt zur Pflegegrad Beratung

Ihre Vorteile im Überblick


  • Zeitersparnis: Wir konzentrieren uns auf unser Fachkompetenz und unsere Kernkompetenz


  • Kostenersparnis: unsere Mitarbeiter kalkulieren und beraten Sie hinsichtlich eines möglichen Pflegegrades und berücksichtigen die Kosten


  • Unverbindliche Anfrage


Erstberatung erhalten

Anke Reinländer

Pflegedienst und Tagespflege

Meinungen unserer Kunden


  • Gebäudeplanung Hoai

    ★★★★★


    Ich kenne diesen Pflegedienst seit über 20Jahren. Die Zusammenarbeit mit dem Personal ist immer sehr zuvorkommend und herzlich. Das Team arbeitet mit viel Wertschätzung am Patienten und hat immer ein offenes Ohr. Vielen Dank dafür!


    D.F. - Google MyBusiness

  • ★★★★★


    Diese häusliche Pflege kann ich nur mit guten Gewissen weiterempfehlen. Nicht nur als Dienstleister, sondern auch als Arbeitgeber immer weiter zu empfehlen.


    A.R. Google MyBusiness

Pflege Erstberatung

Schnelle Prüfung und Einschätzung & nützliche Handlungsempfehlungen. 

Wir rufen Sie an und er­mitteln Ihre Mög­lich­kei­ten.

Pflegeleitung, Anke Reinländer

Wir haben mehr als 20 Jahre Erfahrung
in der Tagespflege, Pflegedienst und Senioren WG.

Wir bieten zahlreiche Serviceleistungen für Interessierte in unserer Senioren WG.

Soziale Interaktion: Unsere Tagespflege bietet älteren Menschen die Möglichkeit, soziale Interaktionen mit anderen Senioren und Betreuern zu haben

Sicherheit: In einer Tagespflege werden Senioren in einer sicheren Umgebung betreut, die auf ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist. Kreativität durch innovative Ausstattungskonzepte

Betreuung und Unterstützung: In einer Tagespflege können Senioren eine individuelle Betreuung und Unterstützung erhalten

Zugang zu medizinischer Versorgung: Eine Tagespflege kann Senioren auch den Zugang zu medizinischer Versorgung erleichtern

Entlastung der Familienangehörigen: Eine Tagespflege kann den Druck auf Familienangehörige reduzieren

Gemeinschaftsgefühl: Eine Tagespflege bietet Senioren die Möglichkeit, sich als Teil einer Gemeinschaft zu fühlen und soziale Kontakte zu knüpfen

Abwechslung und Aktivitäten: Eine Tagespflege bietet Senioren die Möglichkeit, an Aktivitäten wie Yoga, Musiktherapie, Handwerk und kulturellen Veranstaltungen teilzunehmen

Kostenersparnis: Eine Tagespflege kann im Vergleich zu einer vollzeitigen Betreuung durch eine Pflegekraft oder in einem Pflegeheim eine kostengünstigere Option sein

Unsere Pflegeleitung freut sich auf Ihre Anfrage


Pflegeberatung anfragen

Kriterien für die Pflegebegutachtung für Pflegegeld – Pflegegrad 1   

Um Pflegegeld beziehungsweise einen Pflegegrad zu erhalten, müssen Sie bei Ihrer Pflegekasse einen entsprechenden Antrag stellen. Nach Eingang Ihres Antrags entsendet die Versicherung einen Gutachter, der den Grad Ihrer Pflegebedürftigkeit nach § 15 SGB XI ermittelt. 


Relevant sind die folgenden Kriterien, für die jeweils Punkte vergeben werden:


  • Mobilität
  • kognitive und kommunikative Fähigkeiten
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
  • Selbstversorgung
  • Bewältigung und Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
  • Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte


Voraussetzung für Pflegegrad 1 ist, dass Sie zwischen 12,5 und 27 Punkten erhalten.

Unser Tipp: Dokumentieren Sie Ihren Pflegebedarf in einem Pflegetagebuch, um Ihren Unterstützungsbedarf zu verdeutlichen.

Pflegegeld und Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 1 


Eins vorweg: Auf Pflegegeld haben Sie mit Pflegegrad 1 noch keinen Anspruch. 

Dennoch erhalten Sie gewisse Zuschüsse. Beispielsweise den Entlastungsbetrag in Höhe von 125 EUR pro Monat. Des Weiteren haben Sie nach § 7a SGB XI Anspruch auf eine umfangreiche Pflegeberatung, beispielsweise durch den Sozialverband VdK Deutschland e. V

Die folgende Tabelle zeigt Ihnen, welche Leistungen (Pflegesachleistungen, Pflegegeld etc.) Ihnen mit Pflegegrad 1 zustehen: 

Pflegegeld und Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 1
Nummer Leistung Anspruch
1 Pflegegeld -
2 Pflegesachleistungen -
3 Entlastungsbetrag 125 EUR/Monat
4 Kurzzeitpflege -
5 Verhinderungspflege -
6 Tages- und Nachtpflege -
7 Zuschuss für Wohnraumanpassungen einmalige Zahlung in Höhe von 4.000 EUR
8 Pflegehilfsmittel 40 EUR/Monat
9 Pflegekurse für Angehörige ja
10 Beratung ja
11 Voll- oder teilstationäre Pflege -

Tagespflege und Nachtpflege bei Pflegegrad 1


Ein Anspruch auf Tagespflege oder Nachtpflege besteht für Personen mit Pflegegrad 1 nicht. Vielmehr müssen Sie diese Formen der teilstationären Pflege selbst bezahlen

Obwohl Sie kein Pflegegeld bei Pflegegrad 1 erhalten, gibt es Möglichkeiten, Ihnen den Alltag nachhaltig zu erleichtern. Unter anderem können Sie Ihr Zuhause Ihren individuellen Bedürfnissen entsprechend optimieren. Mit dem Zuschuss für Wohnraumanpassungen können Sie etwa eine barrierefreie Dusche einbauen lassen.


Wohnen Sie in einer ambulant betreuten Wohngruppe, wie unserer Senioren-WG, können Sie außerdem den Wohngruppenzuschlag in Höhe von 214 EUR monatlich beziehen. Gerne beraten wir Sie hierzu. Einen ersten Eindruck von unserer Einrichtung erhalten Sie in unserer Bildergalerie.



Kurzzeitpflege bei Pflegegrad 1 


Bei der Kurzzeitpflege handelt es sich um einen vollstationären Aufenthalt in einer Pflegeeinrichtung. Personen mit Pflegegrad 2 und höher können bei längeren Fehlzeiten ihrer pflegenden Angehörigen die Kurzzeitpflege zur Überbrückung nutzen. Personen mit Pflegegrad 1 haben diese Möglichkeit nicht. 


Es gibt allerdings eine Ausnahme: Nach einem Krankenhausaufenthalt können Personen ohne Pflegegrad sowie Personen mit Pflegegrad 1 die sogenannte Überleitungspflege in Anspruch nehmen. In diesem Fall stehen Ihnen maximal 1.774 EUR von der sozialen Pflegeversicherung zu. Mit diesem Geld können Sie Ihre Pflege für höchstens acht Wochen pro Kalenderjahr finanzieren.

Verhinderungspflege bei

Pflegegrad 1


Ist Ihr pflegender Angehöriger zeitweise verhindert und kann Ihre tägliche Betreuung nicht übernehmen, springt die Verhinderungspflege ein. In diesem Fall übernimmt unser ambulanter Pflegedienst die stündliche, tägliche oder wöchentliche Betreuung. Alternativ können Sie eine Einzelpflegekraft, einen ehrenamtlich Pflegenden oder einen Verwandten um Unterstützung bitten.


Personen mit Pflegegrad 1 sind weitestgehend selbstständig. Daher steht Ihnen mit Pflegegrad 1 ein Zuschuss nicht zu. Sollten Sie sich dennoch Unterstützung wünschen, können Sie den Entlastungsbetrag nutzen, um einen Teil der Kosten für Pflegedienst oder Haushaltshilfe zu decken. 

Verhinderungspflege bei  Pflegegrad 1
Pflegegrad 1 Entlastungsleistungen

Stehen mir mit Pflegegrad 1 Entlastungsleistungen zu?  


Alle Personen mit Pflegegrad 1 bis 5 haben Anspruch auf den sogenannten Entlastungsbetrag. Sofern Sie zu Hause wohnen, erhalten Sie monatlich einen Zuschuss in Höhe von 125 EUR. Mit diesem Geld können Sie unter anderem einen Hausnotruf finanzieren. Alternativ können Sie den Betrag für Ihre Kurzzeit-, Tages- oder Nachtpflege nutzen.



>Unsere Leistungen

 

Pflegedienst und Tagespflege

Anke Reinländer

Persönlichkeit und Interesse am Menschen stehen immer im Vordergrund unserer Arbeit.


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FAQ -Häufig gestellte Fragen

Im Folgenden finden Sie häufig gestellte Fragen und die entsprechenden Antworten.

Sie können sich auch bei Fragen unter der Rufnummer  Tel.:+49 (0) 3525 / 7767723 an uns wenden. 

  • Stehen mir mit Pflegegrad 1 Entlastungsleistungen zu?

    Alle Personen mit Pflegegrad 1 bis 5 haben Anspruch auf den sogenannten Entlastungsbetrag. Sofern Sie zu Hause wohnen, erhalten Sie monatlich einen Zuschuss in Höhe von 125 EUR. Mit diesem Geld können Sie unter anderem einen Hausnotruf finanzieren. Alternativ können Sie den Betrag für Ihre Kurzzeit-, Tages- oder Nachtpflege nutzen.


  • Kann ich mit Pflegegrad 1 eine Haushaltshilfe beschäftigen?

    Den Entlastungsbetrag in Höhe von 125 EUR pro Monat können Sie zur Finanzierung einer Haushaltshilfe nutzen. Die Haushaltshilfe übernimmt für Sie sogenannte „niedrigschwellige Betreuungsleistungen“. Dazu zählen unter anderem kochen, putzen oder einkaufen. Übersteigen die Kosten für die Haushaltspflege die Höhe des Entlastungsbetrags, müssen Sie für diese eigenständig aufkommen.


  • Welche Leistungen bietet eine Tagespflege?

    Eine Tagespflege ist eine Einrichtung für ältere Menschen oder Menschen mit Behinderungen, die tagsüber Betreuung und Unterstützung benötigen, aber abends und nachts in ihren eigenen vier Wänden leben möchten. Hier sind einige Leistungen, die eine Tagespflege typischerweise anbietet:


    Soziale Aktivitäten: Tagespflegen bieten oft verschiedene soziale Aktivitäten und Unterhaltungsmöglichkeiten an, um den Tag für die Gäste angenehm und abwechslungsreich zu gestalten. Dazu können zum Beispiel Spiele, Handarbeiten, Gymnastik oder Ausflüge gehören.


    Mahlzeiten: Eine Tagespflege bietet in der Regel eine warme Mahlzeit am Mittag sowie Snacks und Getränke während des Tages an.


    Medizinische Versorgung: In vielen Tagespflegen ist medizinisches Fachpersonal wie Krankenschwestern oder Pflegekräfte anwesend, um bei Bedarf medizinische Versorgung und Betreuung zu gewährleisten. Dazu können zum Beispiel die Einnahme von Medikamenten oder das Wechseln von Verbänden gehören.


    Pflege und Unterstützung: Die Mitarbeiter einer Tagespflege bieten oft auch Unterstützung bei alltäglichen Aktivitäten wie Anziehen, Toilettengänge oder dem Essen an.


    Entlastung für pflegende Angehörige: Eine Tagespflege kann auch eine Entlastung für pflegende Angehörige sein, da sie ihren Angehörigen tagsüber in professionelle Hände geben können und somit Zeit für eigene Aktivitäten haben.


    Diese Leistungen können je nach Tagespflege unterschiedlich sein. Es empfiehlt sich daher, im Vorfeld mit der jeweiligen Einrichtung Kontakt aufzunehmen, um sich über das genaue Angebot und die Kosten zu informieren.

  • Bekomme ich mit Pflegegrad 1 Leistungen für die vollstationäre Pflege?

    Sollten Sie sich als Person mit Pflegegrad 1 für eine vollstationäre Pflege entscheiden, erhalten Sie von der Pflegekasse einen Zuschuss in Höhe von 125 EUR monatlich. Alle weiteren Kosten für Unterbringung und Betreuung liegen bei Ihnen. 


  • Was ist ein Pflegedienst?

    Ein Pflegedienst ist ein Unternehmen, das medizinische oder nicht-medizinische Unterstützung für ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen oder Menschen mit chronischen Krankheiten anbietet. Pflegedienste bieten eine Vielzahl von Dienstleistungen an, wie zum Beispiel Hilfe bei der Körperpflege, Mahlzeitenzubereitung, Medikamentenmanagement und Hausarbeit.

  • Wie viel kostet ein Pflegedienst?

    Die Kosten für einen Pflegedienst variieren je nach Art und Umfang der benötigten Pflege, der geografischen Lage des Dienstes und der Qualifikation und Erfahrung der Mitarbeiter. Es ist wichtig, die Kosten im Voraus zu klären, um sicherzustellen, dass sie im Rahmen des Budgets liegen.

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Gern stehen wir Ihnen für Terminabsprachen zur Verfügung.


Tagespflege Riesa

Seniorengarten

Anke Reinländer 





Öffnungszeiten:

Mo – Fr

von 07:00 bis 16:00 Uhr


Tel.:+49 (0) 3525 / 7767723

E-Mail: info@tagespflege-reinlaender.de




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