Pflegegeld Pflegegrad 2

Pflegeprozess durchführen

PFLEGEGELD PFLEGEGRAD 2

Möglicherweise haben Sie Anspruch auf Pflegegeld für Pflegegrad 2. Wir werden Ihre Situation prüfen und Sie während des gesamten Pflege- und Umsetzungsprozesses begleiten.


  • Sichere Ratschläge: Kompetente Beratung als Pflegedienst und Tagespflege dank 20 Jahren Erfahrung
  • Klärung aller Fragen: Persönlicher und schneller Kontakt vor Ort oder telefonisch
  • Erfahrene Pflegekräfte mit über 20 Jahren Erfahrung
  • Top bewerteter Pflegedienst, Tagespflege sowie Senioren WG


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PFLEGEGELD PFLEGEGRAD 2 Beratung

Wir sind vernetzt

Definition und Voraussetzungen für Pflegegeld im Pflegegrad 2

Pflegebedürftige Personen, die den Pflegegrad 2 erhalten, gelten als „in ihrer Selbstständigkeit erheblich eingeschränkt“. Vielleicht leiden Sie oder Ihr pflegebedürftiger Angehöriger an Demenz, eventuell sind Sie auf Medikamente angewiesen oder Ihnen fällt das tägliche Waschen sowie An- und Ausziehen schwer. Um Ihnen Ihren Alltag zu erleichtern, stehen Ihnen mit Pflegegrad 2 Pflegesachleistungen, Pflegegeld sowie verschiedene weitere Pflegeleistungen zu. 


Werden Sie zu Hause durch einen Angehörigen gepflegt, erhalten Sie mit Pflegegrad 2 Pflegegeld in Höhe von 316 EUR pro Monat. Über dieses Geld können Sie frei verfügen (§ 37 SGB XI). Die meisten Pflegebedürftigen geben den Betrag an ihre Pflegeperson weiter. Somit ist das Pflegegeld Anerkennung und Dank für die Fürsorge und Unterstützung Ihres Partners, Freundes oder Verwandten. 

Ihre Situation


  • Hält Sie Zeitmangel davon ab, sich umfangreich über den Pflegegrad 2 zu informieren?


  • Sie möchten sich rechtlich absichern?


  • Sie möchten keine Kosten riskieren?




Direkt zur Pflegegrad Beratung

Ihre Vorteile im Überblick


  • Zeitersparnis: Unser Fokus liegt auf unserer Fachexpertise im Pflegebereich.


  • Kostenersparnis: Unsere Mitarbeiter berechnen den potenziellen Pflegegrad und berücksichtigen dabei die anfallenden Kosten.


  • Unverbindliche Anfrage


Erstberatung erhalten

Anke Reinländer

Pflegedienst und Tagespflege

Meinungen unserer Kunden


  • Pflegegrad 2 beantragen

    ★★★★★


    Ich kenne diesen Pflegedienst seit über 20Jahren. Die Zusammenarbeit mit dem Personal ist immer sehr zuvorkommend und herzlich. Das Team arbeitet mit viel Wertschätzung am Patienten und hat immer ein offenes Ohr. Vielen Dank dafür!


    D.F. - Google MyBusiness

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    Diese häusliche Pflege kann ich nur mit guten Gewissen weiterempfehlen. Nicht nur als Dienstleister, sondern auch als Arbeitgeber immer weiter zu empfehlen.


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Pflege Erstberatung

Schnelle Prüfung und Einschätzung & nützliche Handlungsempfehlungen. 

Wir rufen Sie an und er­mitteln Ihre Mög­lich­kei­ten.

Pflegeleitung, Anke Reinländer

Wir haben mehr als 20 Jahre Erfahrung
in der Tagespflege, Pflegedienst und Senioren WG.

Wir bieten zahlreiche Serviceleistungen für Interessierte in unserer Senioren WG.

Soziale Interaktion: In unserer Tagespflege haben ältere Menschen die Gelegenheit, mit anderen Senioren und Betreuern in sozialer Interaktion zu sein

Sicherheit: Senioren werden in einer sicheren Umgebung betreut, die auf ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist

Betreuung und Unterstützung: Senioren haben in unserer Tagespflege die Möglichkeit, eine auf ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnittene Betreuung und Unterstützung zu erhalten

Zugang zu medizinischer Versorgung: Unsere Tagespflege verhilft älteren Menschen dabei, den Zugang zur medizinischen Versorgung zu erleichtern

Entlastung der Familienangehörigen: Durch die Inanspruchnahme einer Tagespflege können Familienangehörige entlastet werden und der Druck auf sie reduziert werden

Gemeinschaftsgefühl: Durch unsere Tagespflege haben Senioren die Gelegenheit, sich in einer Gemeinschaft aufgenommen zu fühlen und soziale Verbindungen zu knüpfen

Abwechslung und Aktivitäten: Senioren haben in einer Tagespflege die Gelegenheit, an diversen Aktivitäten wie Yoga, Musiktherapie, Handwerk und kulturellen Veranstaltungen teilzunehmen

Kostenersparnis: Im Vergleich zu einer Vollzeitbetreuung durch eine Pflegekraft oder einem Aufenthalt in einem Pflegeheim, kann eine Tagespflege eine kosteneffizientere Alternative sein

Unsere Pflegeleitung freut sich auf Ihre Anfrage


Pflegeberatung anfragen

Richtlinien zur Beurteilung der Pflegebedürftigkeit – Pflegegrad 2   

Um Pflegegeld zu erhalten, müssen Sie zunächst einen Pflegegrad beantragen. Ein formloses Schreiben oder ein Anruf an Ihre zuständige Pflegekasse genügt.


Nach Eingang Ihres Antrags entsendet die zuständige Pflegeversicherung einen Gutachter, der anhand verschiedener Kriterien Ihre Pflegebedürftigkeit überprüft. Zu diesen Kriterien zählen:


  • Ihre Mobilität
  • Ihre kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
  • Ihre Selbstversorgung
  • die Gestaltung Ihres Alltagslebens und sozialer Kontakte


Pro Kriterium vergibt der Gutachter Punkte. Liegt die Gesamtpunktzahl zwischen 27 und 45 Punkten, bekommen Sie Pflegegrad 2.  

Seit der MDK-Reform übernimmt der Medizinische Dienst die Pflegebegutachtung für Kassenpatienten. Die MEDICPROOF GmbH erstellt das Gutachten für Privatpatienten.

Überblick zu den Geldleistungen bei Pflegegeld Pflegegrad 2


Neben Pflegegeld erhalten Sie mit Pflegegrad 2 zahlreiche weitere Geldleistungen von Ihrer Pflegekasse. Diese sollen eine optimale Versorgung sicherstellen.


Unter anderem stehen Ihnen Zuschüsse für Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege sowie für eine vollstationäre Pflege zu. Auch die Angebote unserer Tagespflege sowie unserer Senioren-WG werden gefördert. Einen ersten Eindruck von unserer Einrichtung erhalten Sie in unserer Bildergalerie.


Pflegegeld und Pflegesachleistungen beantragen

Insgesamt stehen Ihnen bei Pflegegrad 2

die folgenden Leistungen inklusive Pflegegeld zu:

Nummer Leistung Betrag
1 Pflegegeld (monatlich) 316 EUR
2 Verhinderungspflege (jährlich) 1.612 EUR
3 Kurzzeitpflege (jährlich) 1.774 EUR
4 Teilstationäre Tages- und Nachtpflege (monatlich) 689 EUR
5 Zusätzliche Leistungen in ambulant betreuten Wohngruppen (monatlich) 214 EUR
6 Vollstationäre Pflege (monatlich) 770 EUR
7 Pflegehilfsmittel (monatlich) 40 EUR
8 Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes (einmalig) 4.000 EUR

Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 2


Statt Pflegegeld und der genannten Geldleistungen können Sie mit Pflegegrad 2 verschiedene Pflegesachleistungen beziehen. 


Pflegesachleistungen sind alle körperbezogenen, pflegerischen und häuslichen Maßnahmen, die ein ambulanter Pflegedienst für Sie übernimmt. Beispielsweise unterstützt Sie unser ambulanter Pflegedienst bei der täglichen Körperpflege, dosiert Ihre Medikamente, begleitet Sie bei Einkäufen oder berät Sie bei Anträgen an die Pflegekasse.


Der Pflegedienst verrechnet alle Leistungen direkt mit der zuständigen Pflegekasse. Mit Pflegegrad 2 stehen Ihnen Pflegesachleistungen in Höhe von 724 EUR monatlich zur Verfügung. 

Gut zu wissen: Die Pflegekasse zahlt alle Pflegesachleistungen rückwirkend zum Tag der Antragstellung. Daher ist es sinnvoll, sämtliche Leistungen des Pflegedienstes zu dokumentieren




Kombination aus Geldleistung und Sachleistung Pflegegeld Pflegegrad 2

Ein Angehöriger pflegt Sie zu Hause? Gleichzeitig möchten Sie Pflegesachleistungen unseres Pflegedienstes beziehen? Dann ist die Kombinationspflege eine gute Option für Sie. 

Mit der Kombinationspflege erhalten Sie sowohl Pflegesachleistungen als auch Pflegegeld. Diese Regelung gilt bei Pflegegrad 2 und höher. Die Geld- und Sachleistungen werden miteinander verrechnet, wobei die Höhe des Pflegegelds von den in Anspruch genommenen Sachleistungen abhängt.


Ein Beispiel: Mit Pflegegrad 2 stehen Ihnen Sachleistungen in Höhe von 724 EUR zu. Die Rechnung des ambulanten Pflegedienstes beläuft sich am Ende des Monats auf rund 506 EUR (circa 70 Prozent). Haben Sie Kombinationspflege beantragt, zahlt Ihnen die Pflegekasse daraufhin 30 Prozent des Pflegegeldes als Geldleistung aus, sprich 94,80 EUR (verbraucherzentrale.de). 


Die Kombinationspflege ist eine flexible Lösung, die eine optimale Pflege garantiert. Je nach Bedarf können Sie Ihre Pflegesachleistungen voll ausschöpfen oder am Ende des Monats einen finanziellen Zuschuss bekommen. 

Bekomme ich mit Pflegegrad 2 einen Zuschuss für einen Hausnotruf?


Pflegebedürftige Personen mit Pflegegrad 2 haben einen generellen Anspruch auf einen monatlichen Zuschuss für einen Hausnotruf.


Der Hausnotruf stellt sicher, dass Sie im Ernstfall, beispielsweise wenn Sie stolpern und fallen, die nötige Hilfe erhalten. Pro Monat wird die Nutzung eines Hausnotrufs mit 25,50 EUR bezuschusst. 


Verhinderungspflege bei  Pflegegrad 2
Pflegegrad 2 Entlastungsleistungen

Wie lege ich Widerspruch gegen Pflegegrad 2 ein?  


Gegen Ihre Einstufung in Pflegegrad 2 können Sie schriftlich Widerspruch einlegen. Wichtig ist, dass Sie die Frist von einem Monat nach Erhalt des Bescheids einhalten und Ihren Widerspruch begründen.


Eine gute Dokumentation Ihres tatsächlichen Pflegebedarfs sowie Nachweise von Ärzten und Pflegekräften sind hierbei entscheidend. Gerne beraten wir Sie zu Ihren Möglichkeiten.


>Unsere Leistungen

 

Pflegedienst und Tagespflege

Anke Reinländer

Persönlichkeit und Interesse am Menschen stehen immer im Vordergrund unserer Arbeit.


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FAQ -Häufig gestellte Fragen

Im Folgenden finden Sie häufig gestellte Fragen und die entsprechenden Antworten.

Sie können sich auch bei Fragen unter der Rufnummer  Tel.:+49 (0) 3525 / 7767723 an uns wenden. 

  • Wer hat Anspruch auf Pflegegeld Pflegegrad 2?

    Pflegegeld erhalten Sie mit Pflegegrad 2, sofern Ihre Pflege durch einen Angehörigen in Ihrem häuslichen Umfeld erfolgt. Das Pflegegeld dient der finanziellen Unterstützung. Anspruch auf Pflegegeld haben Sie bei Pflegegrad 2, wenn Sie im Rahmen des Neuen Begutachtungsassessments (NBA) zwischen 27 und 47,5 Punkte erzielen. 


  • Wie viel Geld gibt es für Pflegegrad 2?

    Die konkrete Höhe des Pflegegeldes für Pflegegrad 2 hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie beispielsweise dem Umfang der Pflegebedürftigkeit und dem Wohnort der pflegebedürftigen Person. In Deutschland gibt es unterschiedliche Pflegeleistungen und Pflegegeldsätze, die je nach Bundesland und Versorgungsart variieren können.


    Generell kann man sagen, dass für Pflegegrad 2 monatlich ein Pflegegeld von derzeit mindestens 316 Euro bis maximal 545 Euro gezahlt wird, je nachdem, ob die pflegebedürftige Person alleine wohnt oder in einer Wohngemeinschaft lebt. Die genauen Beträge können jedoch unterschiedlich sein und sollten bei der zuständigen Pflegekasse erfragt werden.

  • Was muss man für Pflegestufe 2 erfüllen?

    Die Einstufung in eine Pflegestufe wurde im Jahr 2017 durch das Pflegestärkungsgesetz II abgelöst und durch das neue Pflegegradsystem ersetzt. Daher gibt es keine Pflegestufe 2 mehr.


    Stattdessen gibt es nun die Pflegegrade 1 bis 5, wobei der Pflegegrad anhand eines Begutachtungskatalogs ermittelt wird. Um den Pflegegrad 2 zu erhalten, muss eine Person eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen. Die Beeinträchtigungen müssen in mindestens zwei Bereichen bestehen, zum Beispiel in den Bereichen Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen oder Selbstversorgung.


    Um den Pflegegrad 2 zu erhalten, müssen auch bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, wie beispielsweise eine Pflegebedürftigkeit von mindestens sechs Monaten oder eine voraussichtliche Pflegebedürftigkeit von mindestens sechs Monaten. Weitere Informationen zu den Voraussetzungen für den Pflegegrad 2 können bei den Pflegekassen oder einem Pflegeberater erfragt werden.

  • Kann man mit Pflegegrad 2 alleine leben?

    Die Antwort auf diese Frage hängt von der individuellen Situation ab. Pflegegrad 2 bedeutet eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit, jedoch ist es grundsätzlich möglich, mit diesem Pflegegrad alleine zu leben, sofern geeignete Unterstützung und Hilfsmittel zur Verfügung stehen.


    Die Pflegekasse kann verschiedene Leistungen zur Verfügung stellen, um die selbstständige Lebensführung zu ermöglichen, wie beispielsweise einen ambulanten Pflegedienst, Hilfsmittel wie Rollator oder Rollstuhl, sowie eine hauswirtschaftliche Versorgung. Es kann auch eine wohnraumverändernde Maßnahme, wie beispielsweise der Einbau einer barrierefreien Dusche, in Betracht gezogen werden.


    Jedoch ist es wichtig zu beachten, dass die individuellen Bedürfnisse und Einschränkungen berücksichtigt werden müssen. In manchen Fällen kann eine Unterstützung durch Angehörige, Freunde oder ehrenamtliche Helfer notwendig sein, um eine selbstständige Lebensführung zu ermöglichen.


    Es ist daher empfehlenswert, sich von einem Pflegeberater oder einer Pflegeberaterin der Pflegekasse beraten zu lassen, um die individuellen Bedürfnisse und Möglichkeiten zu klären und eine passende Unterstützung zu finden.

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Wenn Sie Fragen haben und eine schnelle Antwort wünschen, vergessen Sie bitte nicht, Ihre Telefonnummer anzugeben.

Gern stehen wir Ihnen für Terminabsprachen zur Verfügung.


Tagespflege Riesa

Seniorengarten

Anke Reinländer 





Öffnungszeiten:

Mo – Fr

von 07:00 bis 16:00 Uhr


Tel.:+49 (0) 3525 / 7767723

E-Mail: info@tagespflege-reinlaender.de




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