Unser PFLEGEDIENST

 

Pflegedienst Reinländer
seit 25 Jahren

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Pflegedienst Riesa

Pflegedienst Riesa -

Wir finden immer eine Lösung, um Sie und Ihre Angehörigen zu entlasten

Pflegedienst Riesa. Um eine gute Rundum - Versorgung der Tagesgäste zu gewährleisten, haben wir mit der Pflegedienst Reinländer GmbH eine Kooperation vereinbart.

Der Pflegedienst ist am 01.06.2020 von Nickritz, Dorfstrasse 3 auf die Hauptstrasse 41, in 01589 Riesa zum Standort der Tagespflege umgezogen. Die Diensträume und das Büro des Pflegedienstes sind getrennt separat zur Tagespflege erreichbar.

Das Versorgungsgebiet der Pflegedienst Reinländer GmbH ist vorrangig im Zentrum von Riesa, in der Altstadt und im Wohngebiet Weida / Merzdorf und teilweise Überland in Richtung Plotitz/Stauchitz. 


Sie erreichen den Pflegedienst Riesa unter 


Telefon: 03525 / 65 52 69

Fax: 03525 / 52 98 31      


In der Zeit von Montag bis Freitag ist das Büro des Pflegedienstes in Riesa von 08.00 Uhr bis 14.30 Uhr für Sie persönlich erreichbar. Über die Bürozeiten hinaus und im Notfall werden Sie über eine Rufweiterleitung an den Bereitschaftsdienst des Pflegedienstes weitergeleitet.

Zum Büro des Pflegedienstes und/oder der Tagespflege gehen Sie in den Durchgang an der Targobank (ehemals Damenschuheck) . Die beiden Büros befinden sich in der ersten Etage und sind bequem mit einem Fahrstuhl erreichbar.


Parken können Sie unter anderem auf der Goethestrasse an der Eiche oder auf dem Parkplatz vom Technikum.

Vereinbaren Sie im Vorfeld lieber einen Termin mit uns, damit wir uns genügend Zeit für Sie nehmen können.


Egal, ob Sie das Büro der Tagespflege (03525 / 776 77 23) oder das Telefon vom Pflegedienst (03525 / 65 52 98) in dieser Zeit anrufen, wir helfen Ihnen auf jeden Fall. 


Wir freuen uns auf Ihren Anruf und haben mit Sicherheit immer ein Hilfspaket für Sie parat.


Ihre Anke Reinländer

Pflegedienst Riesa - Beratung

Pflegedienst Riesa - Informationen und Leistungsspektrum des Pflegedienstes


Bereich Pflegeversicherung


( bei vorliegendem Pflegegrad werden alle Leistungen von der Pflegekasse übernommen )

  • körperbezogene Pflegemaßnahmen wie Körperpflege, Förderung der Bewegungsmöglichkeiten innerhalb der eigenen 4 Wände sowie Ernährung
  • pflegerische Betreuungsmaßnahmen, Hilfe bei der Alltagsgestaltung und Gesprächsführung
  • Beratung der Pflegebedürftigen und deren Angehörigen bei pflegerischen Fragen, Hilfe bei der Vermittlung von Essen auf Rädern,  Fahrdiensten und / oder Krankentransporten
  • Hauswirtschaftliche Unterstützung


        Wieviel zahlt die Pflegekasse bei


Sachleistungen


( kombinierte Pflege durch Angehörige und einem Pflegedienst. 

Diese 125 € Entlastungsleistungen kann nur über einen Pflegedienst abgerechnet werden )

PG 1 125 Euro
PG 2 689 Euro
PG 3 1298 Euro
PG 4 1612 Euro
PG 5 1995 Euro

Pflegegeld


( bei Pflegegrad ohne  Inanspruchnahme eines Pflegedienstes )

Diese 125 € Entlastungsleistungen kann nur über einen Pflegedienst abgerechnet werden

PG 1 125 Euro
PG 2 316 Euro
PG 3 545 Euro
PG 4 728 Euro
PG 5 901 Euro


Bei Pflegegeld - Leistung bitte beachten, dass regelmäßige Pflegeberatungen durch einen Pflegedienst  durchgeführt werden müssen. (siehe folgender Hinweis)


Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI (für den Pflegebedürftigen eine kostenlose Beratung rund um Ihre Pflege durch Angehörige zu Hause


Das Ziel der Pflegeberatung ist, sicher zu stellen, ob die Pflege durch Angehörige ausreichend sichergestellt wird. Es wird beraten, ob weitere Pflegehilfsmittel beantragt werden müssen, gibt Tipps zur Erleichterung  der Pflege , stellt eventuell Anträge auf eine Höherstufung oder wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (Treppenlift, Rollstuhl etc.)


Pflegedienst in Riesa - Wann ist eine solche Pflegeberatung erforderlich?:


Wenn ein Pflegebedürftiger im Besitz eines anerkannten Pflegegrades ist und keine Leistungen von einem Pflegedienst in Anspruch nimmt, zahlt die Pflegeversicherung an den Pflegebedürftigen Pflegegeld aus.


Hier muß dann bei Pflegegrad 1-3 halbjährlich und bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich ein Pflegeberatungsbesuch durch einen zugelassenen Pflegedienst durchgeführt werden.   


Bereich Krankenversicherung


(ein Pflegegrad spielt hierbei keine Rolle, die Kosten werden von der Krankenkasse komplett übernommen )


Hier ist es erforderlich, dass ein Hausarzt bei einer medizinischen Notwendigkeit einen Verordnungsschein ausstellt, der dann von der jeweiligen Krankenkasse genehmigt wird.


  • Behandlungspflege ( häusliche Krankenpflege nach § 37 SGB V
  • dazu gehören die Verabreichen von Medikamenten und / oder das Setzen einer Wochenbox, s.c. Injektionen, Thrombosetherapie und Verbände mit speziell verordneten Wundauflagen eines Arztes, Blutzuckermessung inkl. Insulintherapie , etc.


Pflegedienst Riesa - Leistungen

Zusätzliche Leistungen der Pflegekasse


Verhinderungspflege


Urlaubs / Krankheitsvertretung der pflegenden Angehörigen (Pflegedienst rechnet diese Leistungen direkt mit der Pflegekasse ab)


Wenn pflegende Angehörige durch Urlaub oder Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege verhindert sind, kann Verhinderungspflege beantragt werden. Die Kosten stehen in Höhe von 1612,00 Euro für 6 Wochen / Jahr zur Verfügung. Allerdings muss ein Pflegegrad mindestens 6 Monate bestehen.

Während der Verhinderungspflege wird das Pflegegeld in voller Höhe weiter gezahlt.



Tages und Nachtpflege = teilstationäre Pflege


Für eine zusätzliche zeitweise Betreuung der Pflegebedürftigen in einer teilstationären Einrichtung können auch zusätzliche Leistungen bei der Pflegekasse beantragt werden, ohne Kürzung des Pflegegeldes oder des Sachleistungsbetrages.


Folgende Leistungen werden von der Pflegekasse übernommen:

Die 125 € Entlastungsleistungen können hier mit einer privaten Zuzahlung verrechnet werden  (nur über eine teilstationäre Einrichtung abrechenbar)

PG 1 125 Euro
PG 2 689 Euro
PG 3 1298 Euro
PG 4 1612 Euro
PG 5 1995 Euro


Entlastungsleistungen


Jeder Pflegebedürftige in der Häuslichkeit hat Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro, das entspricht 1500 Euro im Jahr. Dieser Entlastungsbetrag kann für  Leistungen der Tages/ Nachtpflege, Leistungen der Kurzzeitpflege, für Leistungen durch zugelassene Pflegedienste oder für Leistungen der nach Landesrecht anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag durch einen Pflegedienst abgerechnet werden. Dieser Betrag kann aber auch für eventuelle Zuzahlungen im Bereich der Pflege verrechnet werden. Dazu ist eine Abtrittserklärung monatlich erforderlich. Diese stellt Ihnen Ihr Pflegedienst zur Verfügung.


Pflegehilfsmittel


Zur Erleichterung der häuslichen Pflege unterstützt die Pflegekasse die pflegenden Angehörigen und übernimmt die Kosten für die zum Verbrauch bestimmter Pflegehilfsmittel ( Desinfektion, Einmalhandschuhe sowie Bettschutzeinlagen ) monatlich in Höhe von 40 Euro. In der Zeit der Corona Pandemie wurde der Betrag sogar auf 60 Euro angehoben.



Zuschüsse für die Wohnraumanpassung


Zur Erleichterung der häuslichen Pflege und zur möglichst selbständigen Lebensführung der pflegebedürftigen Person  übernimmt die Pflegekasse einen Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen in Höhe von bis zu 4000,00 Euro / Maßnahme. Dies kann auch beantragt werden für einen Umzug in eine barrierefreie Wohnung.

Jede weitere dringend erforderliche Maßnahme muss erneut beantragt werden und glaubhaft begründet werden.




Zu all den vielen Leistungen, die die Pflege- und Krankenkassen zur Verfügung stellen, um eine gute Pflege zu ermöglichen, gibt es für Sie als pflegender Angehöriger sicher noch viele Fragen wie zum Beispiel:


Wo fange ich an?

Wo stelle ich welchen Antrag?

Wer kann mich bei der Pflege meiner Angehörigen beraten und begleiten?

Wie schaffe ich das mit meinem Arbeits- und Familienleben?

Wer kann mir helfen?

Wer kann mich wie entlasten?



Pflegedienst Riesa. Für all diese Fragen hat die Pflegedienst Reinländer GmbH eine Antwort.

Wir beraten Sie gern Schritt für Schritt.



Rufen Sie einfach bei uns an, vereinbaren Sie einen Termin mit uns, besser noch, bevor die Pflegebedürftigkeit eintritt.  03525 / 65 52 69 . 


➔ Alles zum Thema "Tagespflege Riesa"

➔ Unsere Tagespflege

➔ Bildergalerie

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FAQ - Oft gestellte Fragen

  • Ihr Pflegedienst in Riesa: Für Selbstbestimmtheit und mehr Lebensqualität

    Als professioneller Pflegedienst in Riesa unterstützen wir Senioren dabei, ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu führen. 

    Gleichzeitig entlasten wir die Angehörigen mit unseren beherzten Händen. 


    Ein weiterer Vorteil unseres Pflegedienstes liegt auf der Hand: Ältere Personen können ihren Lebensabend in einer freundlichen Umgebung verbringen. Die optimale Betreuung durch unser Fachpersonal erfolgt in unserer altersgerecht ausgestatteten Unterkunft. 


    Hier fühlen sich die Bewohner ganz wie zu Hause. Dabei passen wir die Leistungen stets individuell auf ihre Bedürfnisse an. So sind Senioren optimal versorgt. Gleichzeitig steigt die Lebensqualität auch bei den Angehörigen. Sie interessieren sich für unseren Pflegedienst in Riesa? 


    Nachfolgend erfahren Sie, was uns als Profis für die Betreuung Ihrer Liebsten auszeichnet. Außerdem geben wir Ihnen wertvolle Tipps, wie Sie die gesetzlichen Pflegeleistungen voll ausschöpfen können. 



  • Was macht unseren professionellen Pflegedienst in Riesa aus?

    Das Motto unseres Pflegedienstes in Riesa ist es, ein selbstbestimmtes Leben mit einer optimalen Versorgung für Senioren sicherzustellen. 


    Dabei entlasten unsere ambulanten Fachkräfte Angehörige nach Bedarf. Da die Patientengruppe bei unserem Pflegedienst in Riesa stets klein ist, können wir eine kompromisslos individuelle Betreuung garantieren. Diese erfolgt direkt vor Ort und auf Wunsch auch rund um die Uhr. 


    Dadurch sind unsere älteren Mitmenschen einerseits ideal versorgt. Andererseits bietet unser Pflegedienst in Riesa Sicherheit über die körperliche Unversehrtheit der Senioren hinaus. Das ist nämlich nicht zu unterschätzen: Die Betreuung eines geliebten Verwandten kann eine nicht zu unterschätzende psychische Belastung darstellen. 


    Angehörige machen sich zum Beispiel auch nachts Sorgen, ob alles bei ihren Liebsten in Ordnung ist. Rasch vernachlässigen sie aus diesem Grund eigene Bedürfnisse, was die Lebensqualität vor allem über einen längeren Zeitraum hinweg schmälert. 


    Entscheiden Sie sich hingegen für unseren Pflegedienst in Riesa, wissen Sie Ihre Liebsten jederzeit in besten Händen. Diese verbringen auf Wunsch eine schöne Zeit in unserer liebevoll ausgestatteten Unterkunft. Neben individuell ausstattbaren Wohnräumen legen wir als professioneller Pflegedienst großen Wert auf ein geselliges Miteinander. Entsprechend finden sich in unserer Residenz auch 


    ein einladender Aufenthaltsraum,

    der jederzeit optimal beleuchtete Flur

    und weitere gemeinschaftlich nutzbare Bereiche. 


    Letztere können unsere Tagesgäste ebenfalls nutzen. Der Frühstücksraum ist hierfür ein gelungenes Beispiel. In ihm kommen Senioren zu einem netten Plausch zusammen, während sie sich ein gesundes Frühstück schmecken lassen. Somit ist klar: Ein professioneller Pflegedienst bietet älteren Menschen mehr als nur eine ideale gesundheitliche Versorgung. Jeder Bewohner soll sich in seiner Umgebung rundum wohlfühlen – egal, ob zu Hause oder in unserem Seniorengarten. 


  • Sie möchten unseren Pflegedienst aus Riesa beauftragen? Profitieren Sie von gesetzlichen Leistungen!

    Mit einem professionellen Pflegedienst an Ihrer Seite ist für Ihre Liebsten optimal gesorgt. Jedoch wissen wir, dass die finanzielle Belastung im Gesundheitswesen nicht zu unterschätzen ist. Beachten Sie jedoch, dass Sie diese mindern können. Schließlich bieten die Kranken- und Pflegekassen diverse Leistungen für Senioren an. Hierbei unterscheidet sich die Höhe der übernommenen Kosten in der Regel je nach Pflegegrad. Als Beispiel hierfür sollen körperbezogene Pflegemaßnahmen dienen. Diese werden von der Kasse übernommen, wenn ein Pflegegrad vorliegt. Das trifft auch auf die hauswirtschaftliche Unterstützung oder Krankentransporte zu.


    Möchten Sie Sachleistungen erhalten, können Sie diese übrigens über uns als Pflegedienst in Riesa abrechnen lassen. Deren Höhen reichen von 125 Euro bei Pflegestufe 1 bis hin zu 1.995 Euro monatlich bei Pflegestufe 5. Dabei können Sie auch Pflegegeld erhalten, sofern Sie keinen Pflegedienst beauftragt haben. Dennoch ist es notwendig, eine Pflegeberatung in Anspruch zu nehmen. Das ist in § 37.3 SGB XI geregelt. 


    Ebenso haben Sie die Möglichkeit, von weiteren Leistungen der Pflegekasse zu profitieren. Hierbei handelt es sich zum Beispiel um Zuschüsse für die Verhinderungspflege oder die teilstationäre Pflege. Auch Pflegehilfsmittel werden durch die Pflegekassen finanziell gefördert. Dennoch wissen wir als langjährig erfahrener Pflegedienst in Riesa, dass es bezüglich der gesetzlichen Leistungen oft Unsicherheiten gibt. Daher empfehlen wir Ihnen, sich an professionelle Ansprechpartner wie uns zu wenden. Nehmen Sie gerne Kontakt auf! 


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