Verhinderungspflege rückwirkend
Wie hoch ist die Verhinderungspflege?
Sie haben einen wohlverdienten Urlaub geplant, müssen beruflich verreisen oder sind aus gesundheitlichen Gründen für einige Tage verhindert? Die Verhinderungspflege stellt sicher, dass Ihr pflegebedürftiger Angehöriger während Ihrer Abwesenheit optimal betreut wird.
Wie hoch die Verhinderungspflege ausfallen darf, hängt dabei von verschiedenen Faktoren ab, unter anderem vom Pflegegrad Ihres Angehörigen.
Was ist Verhinderungspflege?
Verhinderungspflege, auch Ersatzpflege, Entlastungspflege oder Kranken- beziehungsweise Urlaubsvertretung genannt, ermöglicht es Ihnen, eine Auszeit von der Pflege Ihres Angehörigen zu nehmen. Das Ziel der Verhinderungspflege ist es, Sie zu entlasten und die Lebensqualität der Pflegebedürftigen zu steigern.
Wenn Sie aus irgendeinem Grund die Pflege für Ihren Angehörigen für einen begrenzten Zeitraum nicht durchführen können, tritt die Verhinderungspflege in Kraft. Ein professioneller Pflegedienst, ein Familienmitglied oder ein Freund übernimmt an Ihrer Stelle die tägliche Betreuung und Unterstützung des Pflegebedürftigen. So können Sie sich erholen, neue Energie tanken oder wichtige Verpflichtungen wahrnehmen.
Verhinderungspflege beantragen
Um Verhinderungspflege in Anspruch nehmen zu können, müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
- die pflegebedürftige Person muss mindestens Pflegegrad 2 haben
- die Pflege muss zu Hause stattfinden
- die Pflege muss seit mindestens sechs Monaten vor der ersten Verhinderungspflege erfolgen
Erfüllen Sie diese Voraussetzungen, können Sie den Antrag auf Ersatzpflege direkt bei Ihrer Pflegekasse stellen. Ein formloses Schreiben reicht aus. Idealerweise reichen Sie Ihren Antrag zwei Wochen vor Ihrer Abwesenheit ein. Alternativ können Sie die Verhinderungspflege rückwirkend geltend machen.
Wie hoch darf die Verhinderungspflege sein?
Wie hoch die Verhinderungspflege ausfällt, hängt in erster Linie vom Pflegegrad der pflegebedürftigen Person sowie dem täglichen Pflegebedarf ab. Zudem spielt es eine Rolle, wer die Ersatzpflege leistet.
Pro Jahr haben Sie einen Anspruch auf maximal 1.612 Euro. Mit diesem Geld können Sie bis zu sechs Wochen oder 42 Tage Verhinderungspflege durch einen professionellen Pflegedienst oder einen nahen Verwandten finanzieren. Auch eine Person, die mit Ihnen und/oder dem Pflegebedürftigen im selben Haushalt lebt, kann die Verhinderungspflege übernehmen.
Wie hoch ist die Verhinderungspflege durch einen Angehörigen?
Engagieren Sie für die Ersatzpflege einen professionellen Pflegedienst, steht Ihnen der Maximalbetrag von 1.612 Euro pro Jahr zur Verfügung. Sorgt ein naher Angehöriger, etwa Eltern, Geschwister oder Kinder, für den Pflegebedürftigen, zahlt Ihnen die Pflegekasse hingegen das maximal 1,5-fache des regulären Pflegegeldes.
Ihr Angehöriger bezieht Pflegegeld? Dann wird dieses während der Verhinderungspflege durch einen Angehörigen um 50 Prozent gekürzt - es sei denn, die Ersatzpflege erfolgt nur stundenweise (weniger als 8 Stunden am Tag). In diesem Fall erhält der Pflegebedürftige das vollständige Pflegegeld.
Wir stehen Ihnen bei Fragen zur Seite
Wie hoch die Verhinderungspflege ausfällt, hängt von verschiedenen Faktoren ab, unter anderem vom Pflegegrad.
Sie möchten Ersatzpflege beantragen? Gerne beraten wir Sie zu Ihren Optionen, beantworten Ihre Fragen und übernehmen während Ihrer Abwesenheit die Versorgung Ihres Angehörigen.
Haben Sie Fragen zu dem Thema? Wir beraten Sie!